Leasen statt Kaufen, mit kleinen Monatsraten zum Traumauto? Leasing ist beliebt. Worauf Sie achten sollten, wenn Sie ein Auto für Ihr Unternehmen leasen möchten, erfahren Sie hier.

Leasing kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie “Mieten oder Pachten”. Präziser formuliert ist Leasing die vertragsgemäß geregelte Gebrauchsüberlassung von Gütern gegen Entgelt. Nach Deutschland ist das Leasing Anfang der 60-iger Jahre gekommen. Der erste Gegenstand der in Deutschland geleast wurde, war übrigens eine Registrierkasse im Jahr 1962. Das Kfz-Leasing führte dann VW 1966 aus den USA ein. Die Ausprägungsformen des Leasing sind vielfältig; beim Kfz-Leasing handelt es sich immer um das sog. direkte Leasing (das Fahrzeug wird direkt von einem Händler geleast) bzw. indirektes Leasing (eine Leasinggesellschaft wird zwischengeschaltet). 

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Vorteile des gewerblichen Kfz-Leasing:

Der große Vorteil beim Kfz-Leasing ist, dass Sie keine große Anschaffungsinvestition tätigen müssen. Die Leasingraten sind i.d.R. überschaubar und nach Ablauf des Vertrages steigen Sie einfach in ein neues Modell um. So fahren Sie immer ein topaktuelles Auto. Ich habe für Sie hier die Vorteile noch mal im Einzelnen aufgelistet:

  • die Fahrzeuge sind immer auf dem neuesten Stand der Technik und Sicherheit
  • nach Ablauf der Leasingzeit gibt es keine Probleme mit der Fahrzeugverwertung, d.h. Sie sind das Auto ohne viel Aufwand wieder los
  • bei einer Finanzierung können Sie nur Zinsen und die übliche Abschreibung als Kosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Beim Leasing hingegen können Sie die Kosten für die gesamte Leasingrate steuerlich geltend machen. Das führt in der Regel zu höheren abzugsfähigen Betriebsausgaben.
  • beim Full-Service Leasing ist eine genaue und einfach Liquiditätsplanung möglich
  • Leasingfahrzeuge werden i.d.R. beim Leasinggeber bilanziert und erscheinen nicht in Ihrer Bilanz als Anlagevermögen; sie sind somit bilanzneutral
  • dank konstanter Raten bleiben Sie finanziell flexibel
  • Ihre Eigenkapitalquote bleibt erhalten, da kein Anlagevermögen vorhanden ist, das sich durch die Abschreibungen verringert.
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Welche Vertragsformen gibt es?

Worauf Sie unbedingt achten sollten, ist die Wahl der richtigen Vertragsform. Als Vertragsformen findet der Kilometervertrag oder der Restwertvertrag (sog. Restwert-Leasing) Anwendung.

Kilometervertrag
beim Kilometervertrag handelt es sich um einen Teilamortisationsvertrag. Als Leasingnehmer schließen Sie einen Leasingvertrag mit fester Vertragsdauer (häufig 3 Jahre) und fester Kilometer-Laufleistung (z.B. 60.000 km gesamt) ab. Fahren Sie mehr Kilometer als vertraglich vereinbart, müssen Sie eine Nachzahlung leisten; fahren Sie dagegen weniger Kilometer als vereinbart, sog. Minderkilometer, führt dies zu einer Rückvergütung. Häufig werden Mehrkilometer höher berechnet als Minderkilomter erstattet werden. Desweiteren ist es üblich eine gewisse Freigrenze (z.B. 2.500 km) festzulegen; das hat den Vorteil, dass nicht genau auf den Kilomter geschaut werden muss. Bei der Berechnung bleibt diese Freigrenze außen vor. Somit sind Kilometerverträge in der Regel unproblematisch. Häufigster Streitpunkt bei Fahrzeugrückgabe ist der Zustand des Fahrzeugs. Sie müssen für einen Minderwert am Fahrzeug haften, der auf einer Abnutzung beruht, die über eine gewöhnliche Abnutzung hinausgeht. Hier muss ggf. ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Aber auch hier gilt: Objektive Kriterien für übliche Abnutzung gibt es nicht.

Restwertvertrag
Beim Restwertvertrag legt der Leasinggeber zu Vertragsbeginn den voraussichtlichen Wert des Autos nach der Beendigung des Vertrages fest. Am Vertragsende vergleicht die Leasinggesellschaft den kalkulierten Wert mit dem tatsächlichen Zeitwert des Wagens. Liegt der Verkaufserlös über dem kalkulierten Restwert, bekommen Sie als Leasingnehmer 75% des Mehrerlöses; 25% stehen aus

steuerlichen Gründen dem Leasinggeber zu. Ist das Fahrzeug weniger wert, müssen Sie für die Differenz aufkommen.
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Vorsicht: Restwertvertrag mit Andienungsrecht

Ebenso problematisch ist, wenn der Restwertvertrag mit einem Andienungsrecht des Leasinggebers verbunden ist. Hierbei kann die Leasinggesellschaft nach Beendigung der Grundmietzeit von Ihnen verlangen, dass Sie das Auto zu dem bei Vertragsbeginn fest vereinbarten Kaufpreis erwerben.

Kilometer-Leasing oder Restwertleasing – Welche Vertragsform soll ich wählen?

Hier gibt es nur eine Anwort: Schließen Sie nur Kilomter-Leasing-Verträge ab. Diese Vertragsform hat sich aus gutem Grund durchgesetzt. Hier gibt es die wenigsten Probleme, da sich die Mehr- oder Minderkilometer objektiv und leicht feststellen lassen. Allenfalls gibt die Zustandsbewertung des Fahrzeugs Anlass zu Streitigkeiten (wie bereits oben erwähnt). Bei

seriösen Leasinggebern läuft diese Bewertung aber auch sehr fair ab, so dass es keine Probleme geben sollte.  Sie tragen kein Verwertungsrisiko.

Beim Restwertleasing allerdings tragen Sie das Risiko des Restwerts. Kalkuliert der Leasinggeber mit einem zu hohen Restwert, ist eine Nachzahlung vorprogrammiert. Auch kann z.B. durch ein neues Fahrzeugmodell, das ein Hersteller während der Leasingzeit auf den Markt bringt, der Wert des aktuellen Autos merklich sinken. Dadurch kommen dann unter Umständen zu hohe Nachzahlungen auf Sie zu.

Was versteht man unter Full-Service-Modulen?

Mittlerweile schließen Unternehmen rund ein Drittel der Leasingverträge mit einem oder mehreren Full-Service-Modulen ab. Das heißt, sie bschränken sich nicht allein auf das eigentliche Leasing. Es werden weitere Dienstleistungen angeboten. Diese sind häufig in “Modulen” frei wählbar. Dienstleistungen wie Wartung und Verschleiß, Kraftstoffmanagement, Reifenservice, Versicherungs- und Schadenmanagement können einbezogen werden.

Darunter fallen:

Full-Service-Leistung beinhaltet:
Reifen-Service Austausch von Sommer- und Winterreifen
Tank-Service Kunde erhält Tankkarte; die Abrechnungen werden von der Leasinggesellschaft übernommen
 Technik-Service Wartung und Inspektion
Versicherung Leasinggeber versichert das Auto; oftmals relativ günstig durch Gruppenversicherung
Mietwagen-Service Ersatzfahrzeug bei Unfall
Reporting-Service Kunde bekommt genaue Abrechnung über alle entstandenen Kosten
Kfz-Steuer Die Abrechnung erfolgt über Leasinggesellschaft

Bei genauer betriebswirtschaftlicher Betrachtung können Sie bestimmt den einen oder anderen Punkt im Einzelnen preisgünstiger erhalten. Vielleicht wissen Sie ja auch die Vorteile des “sich nicht auch noch darum kümmern zu müssen” durchaus zu schätzen. Aus eigener Erfahrung kann ich gut nachvollziehen, wenn sich Unternehmer, deren Zeit ja knapp bemessen ist, für ein “Full-Service-Leasing” mit den daraus resultierenden Zeitvorteilen entscheiden.

Was ist sonst noch wichtig?

Zahlungsprobleme während der Leasingzeit
Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Kommen Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach; d.h. Sie schulden dem Leasinggeber zwei aufeinander folgende Leasingraten, so besteht für den Leasinggeber die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Der Leasinggeber kann darüber hinaus auch Schadenersatz verlangen. Dieser erstreckt sich in der Regel auf die noch ausstehenden Leasingraten, abgezinst auf den Barwert (d.h. zukünftige Zinseszinsen herausgerechnet) zum Zeitpunkt der Kündigung. Wird das Auto veräußert, werden die Erlöse zuzüglich sonstiger ersparter Kosten abgezogen.

Unfall
Im Falle eines Unfalls sollten Sie grundsätzlich die Polizei zur Protokollaufnahme hinzuziehen. Den Leasinggeber müssen Sie ebenfalls benachrichtigen. Größere Leasinggesellschaften stellen hierfür eine Servicehotline zur Verfügung. Die Mitarbeiter der Servicehotline werden Sie auch konkret darüber informieren, wie die genaue weitere Vorgehensweise ist. Die allgemeine Schadensabwicklung unterscheidet sich nicht grundsätzlich von der bei einem Unfall mit einem gekauften oder finanzierten Fahrzeug. Haben Sie den Schaden selber verursacht, tritt Ihre Haftpflichtversicherung ein. Da in der Regel auch die Verpflichtung zur Vollkaskoversicherung besteht, sind somit auch Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt. Hat dagegen der Unfallgegner die Schuld, so übernimmt wie gewohnt, dessen Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Bei einem eigenverschuldeten Unfall gilt folgendes: Da es sich jetzt um ein Unfallfahrzeug handelt, ist der Händler berechtigt, bei Fahrzeugrückgabe einen Ausgleich als Wertminderung in Höhe von etwa 10% der angefallenen Reparaturkosten zu berechnen. Dies ist aber kein Nachteil, der jetzt typisch für das Leasing wäre. Denn bei einem gekauften oder finanzierten Auto hätte der Besitzer ebenfalls das Problem, dass er beim späteren Verkauf des Fahrzeugs den Unfall angeben muss. Das Auto wird dann auf dem Gebrauchtmarkt vermutlich einen etwas niedrigeren Preis erzielen, als ein komplett unfallfreies Exemplar. Handelt es sich bei dem Unfall um einen Totalschaden, so wird der Leasingvertrag in der Regel aufgelöst.

Fahrzeugrückgabe:
Die Fahrzeugrückgabe ist das “heikle” Thema im Kfz-Leasing. Was wird vom Leasinggeber als “normaler Verschleiß” akzeptiert und was nicht. Bewertet werden Felgen, Bereifung, Lackierung, Karosserie, Verglasung, Innenraum, Zubehör etc. Insbesondere dann, wenn Sie keinen neuen Leasingvertrag abschließen wollen, kann es zu bösen Überraschungen, (hohen Nachzahlungen) kommen.

Zu guter Letzt

Nehmen Sie nicht das erstbeste Leasingangebot an. Lassen Sie sich Zeit. Informieren Sie sich über die Seriösiät (z.B. im Internet) des Leasinggebers. Sonst kann es spätestens an dieser Stelle mit dem Spaß am Leasing vorbei sein.

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