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Machen Sie doch einfach Ihr Smartphone zum Buchführungshelfer. Mit der neuen DATA24 App haben Sie ab jetzt Ihre  Buchhaltung in der Sakkotasche. Mit der DATAC24 App den Beleg fotografieren und schon ist er weiter verarbeitbar in der Buchführung, wo auch immer sich diese befindet. Diese Funktion ist insbesondere für Personen im Außendienst interessant.

Aber auch für Unternehmen mit kleinem Belegvolumen kann das der preiswerte Einstieg in die digitale Buchführung sein. Ihr Handy ist dann Ihr Scanner. Kein Unternehmen ist zu klein für die digitale Buchführung. Und mit der neuen DATAC App ist das ganze ein Kinderspiel.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die digitale Buchführung in absehbarer Zeit der Standard sein wird. Mehr noch: Ich bin der Meinung, dass man als Unternehmer gar nicht darum herum kommt die digitale Buchführung einzuführen. Warum ist das so? Wenn Sie heute bereits Rechnungen digitalisiert erhalten, z.B. Telefonrechnungen, oder per E-Mailanhang dann ist es nicht zulässig, diese Rechnung einfach auszudrucken und dann als Papierrechnung zu archivieren. Davon kann ich nur abraten. Als Unternehmer sind Sie in der Nachweispflicht, d.h. Sie müssen nachweisen, dass Ihnen die Originalrechnung ursprünglich vorgelegen hat. Sie riskieren auf jeden Fall den Vorsteuerabzug. Denn die einschlägigen Verwaltungsvorschriften besagen, dass elektronische Rechnungen auch digital archiviert werden müssen. Nach § 14b USt müssen Sie Rechnungen für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahren. Sie müssen die Rechnungen so aufbewahren, dass keine nachträglichen Änderungen mehr möglich sind. Auch das bloße Abspeichern der Rechnungen oder der gesamten E-Mail mit dem Rechnungsanhang auf der Festplatte Ihres Computers ist nicht erlaubt. Daher gibt es meiner Meinung nach nur zwei Möglichkeiten:

  1. Sie speichern die Rechnungen auf einer CD ab und bewahren diese dann auf
  2. Sie nutzen die digitale Buchführung mit DATAC24

Der Papierbeleg wird in naher Zukunft aussterben. Es ist ja auch viel einfacher, Rechnungen per E-Mail-Anhang und per Knopfdruck zu verschicken. Alle modernen Fakturierungsprogramme haben diese Funktion bereits integriert. Die Beachtung der Archivierungspflichten wird daher immer wichtiger. Ich möchte unbedingt darauf hinweisen, dass ein Verstoß gegen die Archivierungspflicht mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden kann.

Daher warten Sie nicht und stellen Sie jetzt auf ein professionelles System um. Die digitale Buchführung mit DATAC24 bietet so viele Vorteile. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen in einer Live-Demonstration diese Vorteile auf.

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